Aktuell | 2. September 2024 Am 2. September ist eine Änderungsmitteilung zum Verfahren bekanntgemacht worden, die am 4. September im EU-Amtsblatt erschienen ist. Erforderlich wurde die Änderungsmitteilung, da sich die Zusammensetzung des Preisgerichts verändert hat. 31. Juli 2024 Der Teilnahmewettbewerb wurde am 31. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht. Interessentinnen und Interessenten können sich bis einschließlich 11. September 2024 um 18.00 Uhr MESZ auf dieser Homepage für die Teilnahme bewerben. Rückfragen zum Wettbewerb und zum Bewerbungsverfahren werden bis 4. September 2024 über das Online Forum beantwortet. Beachten Sie, dass die Beantwortung einige Tage in Anspruch nehmen kann. Am Telefon oder per E-Mail eingehende Fragen können aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden. Die notwendigen Unterlagen konnten unter Downloads heruntergeladen werden. | ||||||||||||||
Ausloberin | IPM Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH Henkelstraße 164 40589 Düsseldorf vertreten durch Dr.-Ing. Heinrich Labbert, Technischer Geschäftsführer Michael Köhler, Technischer Geschäftsführer Manfred Kornfeld, Kaufmännischer Geschäftsführer Projektleitung ODZ: Roland Baumann im Auftrag der Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Dezernat für Kultur und Integration Zollhof 13 40221 Düsseldorf | ||||||||||||||
Verfahren | Das Verfahren wird als nichtoffener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb nach §§ 69 ff, §§ 78 ff VgV und § 3 Abs. 3, 4 RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Der Wettbewerb richtet sich an Generalplanende (Architekten/innen und Landschaftsarchitekt/innen nebst Fachplanende) und findet anonym statt. Die Namen der Teilnehmenden der 2. Phase werden den Mitgliedern des Preisgerichts und der Ausloberin erst nach Abschluss der Entscheidung des Preisgerichts in der 2. Phase bekannt gemacht. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Die Auftraggeberin stellt einzelne Dokumente im Wettbewerbsverfahren auf englisch zur Verfügung (als Serviceleistung). Verbindlich bleibt auch in diesem Fall die deutsche Fassung. | ||||||||||||||
Jury | Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: * Univ. Prof. Brian Cody Ingenieur, Graz Andreas Cukrowicz Architekt, Graz Prof. Hannelore Deubzer Architektin, Berlin/München Heiner Farwick Architekt, Ahaus Jochen Kral Stadtplaner, Beigeordneter für Mobilität, Landeshauptstadt Düsseldorf Prof. Regula Lüscher Architektin, Winterthur Prof. Dr.-Ing. habil. Peter Mark Ingenieur, Dortmund Wesko Rohde Meister für Veranstaltungstechnik, Oldenburg Dorothée Schneider Architektin, Stadtkämmerin, Landeshauptstadt Düsseldorf Prof. Katinka Temme Architektin, Augsburg Prof. Anca Timofticiuc Architektin, Berlin Robin Winogrond Landschaftsarchitektin, Zürich Cornelia Zuschke Architektin, Beigeordnete für Planen, Bauen, Wohnen und Grundstückswesen, Landeshauptstadt Düsseldorf Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: * Dr. Stephan Keller Oberbürgermeister, Landeshauptstadt Düsseldorf Miriam Koch Beigeordnete für Kultur und Integration, Landeshauptstadt Düsseldorf Alexandra Stampler-Brown Geschäftsführende Direktorin Deutsche Oper am Rhein, Düsseldorf Dr.-Ing. Heinrich Labbert Geschäftsführung IPM Düsseldorf GmbH N.N. Fraktion CDU, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf N.N. Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf N.N. Fraktion SPD, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf N.N. Fraktion FDP, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf N.N. Fraktion Die Linke, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf N.N. Fraktion AFD, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf N.N. PARTEI-Klima-Fraktion, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf N.N. Gruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf * Juryzusammensetzung entsprechend der Änderungsbekanntmachung vom 2. September 2024 | ||||||||||||||
Beurteilungsverfahren im Wettbewerb | Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden anhand der bekanntgemachten Kriterien beurteilt. Das Preisgericht behält sich vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen, wobei die hier genannte Reihenfolge der Kriterien keine Hierarchie darstellt. Alle Teilkriterien betreffen ganzheitlich die Nachhaltigkeit der Entwürfe. • Entwurfsidee • Städtebau • Baukörper- und Freiraumgestaltung • Innere und äußere Raumqualität • Funktionalität und Erschließung • Leistungs- und Programmerfüllung • Berücksichtigung der raumklimatischen Anforderungen • Energie • Baukonstruktion und Gebäudetechnik • Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb • Genehmigungsfähigkeit | ||||||||||||||
Wettbewerbssumme | Die Ausloberin stellt für Aufwandsentschädigungen und Preise insgesamt 2.640.000 Euro (netto) zur Verfügung. In der 1. Phase des Realisierungswettbewerbs wird unter allen Teilnehmenden, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen der 1. Phase abgeben, eine Gesamtsumme von 1.320.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als eine pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Unter allen Teilnehmenden der 2. Phase, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen der 2. Phase abgeben, wird eine Gesamtsumme von 700.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Die Aufwandsentschädigung wird unabhängig von den vergebenen Preisen gewährt. Für Preise wird in der 2. Phase zusätzlich eine Preissumme von 620.000 Euro (netto) ausgeschüttet. Vorgesehen ist folgende Verteilung: • 1. Preis: 250.000 Euro • 2. Preis: 185.000 Euro • 3. Preis: 125.000 Euro • 4. Preis: 60.000 Euro | ||||||||||||||
Teilnehmende | In dem dem Realisierungswettbewerb vorgeschalteten Auswahlverfahren prüft die IPM die vorläufige Eignung der teilnahmeberechtigten Bewerber/innen anhand eines von den Bewerbern/innen einzureichenden Teilnahmeantrags. Sie legt auf Grundlage einer Bewertung der eingereichten Referenzen eine Rangfolge der Bewerber/innen fest. Die besten 18 bis 24 Bewerber/innen wählt sie für die Teilnahme am Realisierungswettbewerb aus. Weitere sechs Teilnehmende sind gesetzt durch den vorgeschalteten städtebaulichen Ideenwettbewerb, sofern sie die in diesem Verfahren aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllen. | ||||||||||||||
Gesetze Teilnehmende | Folgende sechs Teilnehmende sind als Verfasserinnen und Verfasser der in einem vorgeschalteten städtebaulichen Ideenwettbewerb mit Preisen ausgezeichneten Entwürfen gesetzt und zur Teilnahme aufgefordert: christoph ingenhoven architects gmbh, Düsseldorf, und West 8 urban design & landscape architecture b.v., Rotterdam gmp International GmbH, Berlin, und POLA Landschaftsarchitekten GmbH, Berlin Henning Larsen Architects A/S, Kopenhagen, und Meyer Architekten GmbH, Düsseldorf HPP Generalplanung GmbH, Düsseldorf, und Rehwaldt Landschaftsarchitekten, Dresden Prof. Jörg Friedrich Studio PFP GmbH, Hamburg, und Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten GmbH, München Snøhetta Oslo AS, Oslo | ||||||||||||||
Teilnahmeberechtigung | Als Generalplanende teilnahmeberechtigt gem. § 4 Abs. 1 RPW 2013 sind in den EWR sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die, am Tage der Wettbewerbsbekanntmachung, nach den am Tage der Wettbewerbsbekanntmachung geltenden Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt/in" berechtigt und selbständig, freiberuflich tätig sind oder bei dem/der Architekten/in der Bewerbung angestellt sind. Zur Bewerbung hatte der/die Architekt/in ein Team mit mindestens einem/einer Landschaftsarchitekt/in, einem/einer Ingenieur/in für Technische Ausrüstung und einem/einer Ingenieur/in für Tragwerksplanung zu benennen, die, am Tage der Wettbewerbsbekanntmachung, nach den am Tage der Wettbewerbsbekanntmachung geltenden Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt/in“ resp. "Ingenieur/in" berechtigt und selbständig freiberuflich tätig sind oder bei dem/der Architekten/in der Bewerbung angestellt ist. Der Nachweis zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ kann sowohl für die Ingenieure/Ingenieurinnen für Tragwerksplanung als auch für die Ingenieure/Ingenieurinnen für Technische Ausrüstung zum Beispiel durch den Nachweis einer Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer in Deutschland oder in einer Ingenieurkammer im Zulassungsgebiet und für die Ingenieure/Ingenieurinnen für Tragwerksplanung zusätzlich entsprechend § 54 Absatz 4 BauO NRW 2018 geführt werden. Der Nachweis der selbständigen und freiberuflichen Tätigkeit der Ingenieure/innen für Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung kann zum Beispiel durch den Nachweis ihrer Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Beratende/r Ingenieur/in“ geführt werden. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischen Personen, bei denen der zu benennende bevollmächtigte Vertreter sowie der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die zuvor genannten fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. | ||||||||||||||
Teilnahmehindernisse | Teilnahmehindernisse sind die § 4 Abs. 2 der RPW 2013 sowie § 6 und § 7 VgV beschrieben. Sonstige gesetzliche Ausschlussgründe bleiben unberührt. | ||||||||||||||
Weitere Beauftragung | Zur Umsetzung des Projekts wird die IPM, soweit sie ihrerseits dazu von der LHD be-auftragt wird, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und den in § 8 Abs. 2 RPW 2013 genannten Voraussetzungen sowie den Vorgaben der VgV einen der Preisträger/innen, in der Regel der/die Gewinner/in, mit weiteren Leistungen, insbesondere gemäß § 34 HOAI 2021 (Objektplanung Gebäude und Innenräume), § 39 HOAI 2021 (Objektplanung Freianlagen), § 51 HOAI 2021 (Fachplanung Tragwerksplanung) und § 55 HOAI 2021 (Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 1 bis 8) und den erforderlichen weiteren Leistungen zur Koordinierung der Fachplaner/innen (Generalplanung) beauftragen, sofern der (Weiter-) Beauftragung im Übrigen kein wichtiger Grund entgegensteht. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Die erste Auftragsstufe wird voraussichtlich die Leistungen der Leistungsphase 2 und 3 gemäß §34 bzw. § 39 bzw. §55 bzw. §51 HOAI 2021 umfassen. Die zweite Auftragsstufe wird u.a. die Leistungen der Leistungsphase 4 und die dritte Auftragsstufe die Leistungen der Leistungsphasen 5 und 6 (beide ggf. teilweise) gemäß § 34 bzw. § 39 bzw. §55 bzw. §51 HOAI 2021 umfassen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen bis einschließlich der Leistungsphase 8 der HOAI zu beauftragen. Der/die Generalplanende erhält für seine Leistungen ein Pauschalfesthonorar, das sich aus Teilpauschalen für die einzelnen Beauftragungsstufen unterteilt. § 8 Abs. 2 RPW 2013 wird dadurch Rechnung getragen, dass, wenn die vollständige Ausführungsplanung sowie die der Leistungsphasen 6 bis 8 HOAI durch die Art der Vergabe der Bauleistungen nicht erforderlich ist oder aus anderen Gründen eine solche nicht beauftragt wird, die Auftraggeberin durch angemessene weitere Beauftragung der Preisträgerin / des Preisträgers sicherstellt, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Dies umfasst i.d.R. die Beauftragung von Leitdetails, Planfreigabe, Leistungsbeschreibung, Angebotsbewertung und Qualitätskontrolle. | ||||||||||||||
Termine |
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Etwaige Terminänderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Im Fall widersprüchlicher Informationen auf dieser Web-Seite und den Auslobungsunterlagen, sind die Informationen in den Auslobungsunterlagen bindend. |